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Kapitel 2: Grundlagen des öffentlichen Rechnungswesens
Im öffentlichen
Rechnungswesen werden heute zwei grundsätzlich unterschiedliche
Prinzipien des Rechnungswesens angewendet:
- Kameralistik
- Doppik
Die kamerale Rechnungslegung orientiert sich an den
tatsächlichen Geldflüssen innerhalb des Haushaltsjahres. Die
Einzahlungen müssen die Auszahlungen decken. Im Englischen wird
dafür der Begriff „Cash Accounting“ verwendet.
Die doppische Rechnungslegung basiert auf der
kaufmännischen, doppelten Buchführung mit Vermögensvergleich
(Bilanz) und Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung). Da
Zahlungen zeitlich danach abgegrenzt werden, wann der
Ressourcenverbrauch tatsächlich angefallen ist, spricht man im
Englischen von „Accrual Accounting“ - also der
„abgrenzenden Buchhaltung“.
Kameralistik
Die Kameralistik ist eine Buchführungsmethode die grundsätzlich nur
den Geldverbrauch innerhalb einer Zeitperiode (i.d.R. einem Jahr)
betrachtet. Folgende Grundregeln lassen sich für die Kameralistik
benennen:
4-Spaltensystematik: XE "4-Spaltensystematik" Die
Buchung erfolgt nicht auf „doppelten“ Konten mit einer Soll und
einer Haben Seite, sondern auf einseitigen Konten. Es wird aber
mehrfach auf Konten gebucht, die Konten haben daher mehrere Spalten.
Man spricht auch von der vier Spalten-Systematik. Die Spalten geben
den Plan, das Soll, das Ist und den Rest aus dem Vorjahr wieder.
„Haushaltsreste“ können aus dem Vorjahr übernommen werden. Der
Planwert stammt aus dem Haushaltsplan, der i.d.R. in einem
gesetzgeberischen Verfahren von einer demokratisch gewählten
Institution festgesetzt wurde.
Grundsätzlich Einhaltung der Haushaltsplanwerte –
Deckungskreise: Die Haushaltspositionen können nur
bewirtschaftet also „bebucht" werden, solange sie innerhalb des
Planwertes liegen. Diese Anforderung liegt darin begründet, dass die
Verwaltung nicht die Befugnis haben soll, über den (demokratisch
legitimierten) Plan hinausgehende Ausgaben zu tätigen. Die
Beschränkung liegt dabei grundsätzlich auf jeder Haushaltsposition.
Es ist jedoch in einigen Fällen sinnvoll dieses Kriterium
"aufzuweichen" und eine Überbuchung von bestimmten Positionen
zuzulassen. Die Position wird dann durch eine andere
Haushaltsposition abgedeckt und es werden sogenannte Deckungskreise
gebildet.
Aufteilung in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt:
Die Buchhaltung wird – vor allem im kommunalen Bereich - aufgeteilt
in einen Verwaltungshaushalt und in einen Vermögenshaushalt. Im
Verwaltungshaushalt werden die laufenden Ein- und Ausgaben (Ein- und
Auszahlungen) verbucht. Der Vermögenshaushalt bezieht sich auf die
Ein- und Auszahlungen im Vermögensbereich.
Überschuss Verwaltungshaushalt - Übertragung
Vermögenshaushalt: Der Überschuss aus dem
Verwaltungshaushalt wird in den Vermögenshaushalt übertragen. Dabei
gibt es die Verpflichtung, dass dieser Überschuss größer sein muss
als die Tilgungen im Vermögenshaushalt. Der Haushalt gilt als
nachhaltig, wenn die jährlichen Einnahmen ausreichen um die
laufenden Ausgaben (aus dem Verwaltungshaushalt) zu decken und die
vorhandenen Kredite zurückzuzahlen (die fällige Tilgung zu leisten).
Weitergehende Reste gehen in die Rücklagen.
Doppik im öffentlichen Bereich
Die Anwendung der kaufmännischen Buchführung im Public Sektor wird
mit dem Kunstwort Doppik bezeichnet. Die Doppik entspricht der
kaufmännischen Buchhaltung in den Grundprinzipien, hat aber einige
Besonderheiten in ihrer Ausprägung. Die Bilanz wird meist als
Vermögenrechnung und die Gewinn- und Verlustrechnung als
Ergebnisrechnung bezeichnet. Außerdem enthält der doppische
Jahresabschluss als dritte Säule die Finanzrechnung, also eine
Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen. Darüber hinaus
wird in der Doppik die Haushaltsplanung mit einbezogen. Die drei
oben genannten Komponenten der Rechnungslegung, die Haushaltsplanung
und optional die Kostenrechnung werden in eine integrierte
Verbundrechnung zusammengefasst.
Kapitel 3: Standards
Das 3. Kapitel beschäftigt sich mit bestehenden Normen und Standardisierungen für Organisationen des öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereichs.
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