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Kapitel 2: Grundlagen des öffentlichen Rechnungswesens

Im öffentlichen Rechnungswesen werden heute zwei grundsätzlich unterschiedliche Prinzipien des Rechnungswesens angewendet:
- Kameralistik
- Doppik
Die kamerale Rechnungslegung orientiert sich an den tatsächlichen Geldflüssen innerhalb des Haushaltsjahres. Die Einzahlungen müssen die Auszahlungen decken. Im Englischen wird dafür der Begriff „Cash Accounting“ verwendet.
Die doppische Rechnungslegung basiert auf der kaufmännischen, doppelten Buchführung mit Vermögensvergleich (Bilanz) und Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung). Da Zahlungen zeitlich danach abgegrenzt werden, wann der Ressourcenverbrauch tatsächlich angefallen ist, spricht man im Englischen von „Accrual Accounting“ - also der „abgrenzenden Buchhaltung“.

Kameralistik
Die Kameralistik ist eine Buchführungsmethode die grundsätzlich nur den Geldverbrauch innerhalb einer Zeitperiode (i.d.R. einem Jahr) betrachtet. Folgende Grundregeln lassen sich für die Kameralistik benennen:

4-Spaltensystematik: XE "4-Spaltensystematik"  Die Buchung erfolgt nicht auf „doppelten“ Konten mit einer Soll und einer Haben Seite, sondern auf einseitigen Konten. Es wird aber mehrfach auf Konten gebucht, die Konten haben daher mehrere Spalten. Man spricht auch von der vier Spalten-Systematik. Die Spalten geben den Plan, das Soll, das Ist und den Rest aus dem Vorjahr wieder. „Haushaltsreste“ können aus dem Vorjahr übernommen werden. Der Planwert stammt aus dem Haushaltsplan, der i.d.R. in einem gesetzgeberischen Verfahren von einer demokratisch gewählten Institution festgesetzt wurde.

Grundsätzlich Einhaltung der Haushaltsplanwerte – Deckungskreise: Die Haushaltspositionen können nur bewirtschaftet also „bebucht" werden, solange sie innerhalb des Planwertes liegen. Diese Anforderung liegt darin begründet, dass die Verwaltung nicht die Befugnis haben soll, über den (demokratisch legitimierten) Plan hinausgehende Ausgaben zu tätigen. Die Beschränkung liegt dabei grundsätzlich auf jeder Haushaltsposition. Es ist jedoch in einigen Fällen sinnvoll dieses Kriterium "aufzuweichen" und eine Überbuchung von bestimmten Positionen zuzulassen. Die Position wird dann durch eine andere Haushaltsposition abgedeckt und es werden sogenannte Deckungskreise gebildet.

Aufteilung in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt: Die Buchhaltung wird – vor allem im kommunalen Bereich - aufgeteilt in einen Verwaltungshaushalt und in einen Vermögenshaushalt. Im Verwaltungshaushalt werden die laufenden Ein- und Ausgaben (Ein- und Auszahlungen) verbucht. Der Vermögenshaushalt bezieht sich auf die Ein- und Auszahlungen im Vermögensbereich.

Überschuss Verwaltungshaushalt - Übertragung Vermögenshaushalt: Der Überschuss aus dem Verwaltungshaushalt wird in den Vermögenshaushalt übertragen. Dabei gibt es die Verpflichtung, dass dieser Überschuss größer sein muss als die Tilgungen im Vermögenshaushalt. Der Haushalt gilt als nachhaltig, wenn die jährlichen Einnahmen ausreichen um die laufenden Ausgaben (aus dem Verwaltungshaushalt) zu decken und die vorhandenen Kredite zurückzuzahlen (die fällige Tilgung zu leisten). Weitergehende Reste gehen in die Rücklagen.

Doppik im öffentlichen Bereich
Die Anwendung der kaufmännischen Buchführung im Public Sektor wird mit dem Kunstwort Doppik bezeichnet. Die Doppik entspricht der kaufmännischen Buchhaltung in den Grundprinzipien, hat aber einige Besonderheiten in ihrer Ausprägung. Die Bilanz wird meist als Vermögenrechnung und die Gewinn- und Verlustrechnung als Ergebnisrechnung bezeichnet. Außerdem enthält der doppische Jahresabschluss als dritte Säule die Finanzrechnung, also eine Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen. Darüber hinaus wird in der Doppik die Haushaltsplanung mit einbezogen. Die drei oben genannten Komponenten der Rechnungslegung, die Haushaltsplanung und optional die Kostenrechnung werden in eine integrierte Verbundrechnung zusammengefasst. Komponenten Doppik

Kapitel 3: Standards

Das 3. Kapitel beschäftigt sich mit bestehenden Normen und Standardisierungen für Organisationen des öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereichs. 

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