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Kapitel
4: EPSAS-Projekt
Ausganspunkt der
Entwicklung einheitlicher Rechnungslegungsstandards für Einheiten im
öffentlichen Sektor war die Schuldenkrise v.a. in Griechenland, aber
auch in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union. Die
statistischen Zahlen einiger Mitgliedsländer verursachten
Überraschungen. Vor diesem Hintergrund wurde ein Handlungsbedarf zur
Standardisierung nicht nur der Statistik, aber auch der
Rechnungslegung im öffentlichen Sektor erkannt. Mit der Einführung
einer periodengerechten Rechnungsführung würde die Vergleichbarkeit
der Rechnungslegung im staatlichen Sektor der EU verbessert und
somit die Finanzkontrolle erleichtert. Mit der Verabschiedung des
sogenannten "Sixpack“ im Jahre 2011 zur Reformierung des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der EU hat die EU den
Grundstein für eine Harmonisierung des Rechnungswesens der
Mitgliedsstaaten gelegt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young bekam den Auftrag
eine Studie zu erstellen, die den Stand des öffentlichen
Rechnungswesens in der Europäischen Union wiedergibt. Außerdem wurde
in einer öffentlichen Konsultation die Frage gestellt, ob die
bestehenden Internationalen Public Sector Rechnungslegungsstandards
(IPSAS) geeignet wären, für die Europäische Union als Standard zu
dienen.
Die EU Kommission veröffentlichte 2013 das Ergebnis der
Konsultationen in einem „Bericht an den Rat und an das
EU-Parlament“. Zusammenfassend wurden die IPSAS als grundsätzlich
geeignet erkannt, aber eine eigene Entwicklung von europäischen
Standards (EPSAS) als notwendig gesehen.
Die EU hat die existierenden 32 IPSAS Standards in drei Gruppen
eingeteilt.
- IPSAS Standards, die weitgehend übernommen werden können.
- IPSAS Standards die angepasst werden müssen.
- Standards die grundlegend überarbeitet werden müssen.
Am 30.05.2013 wurde in einer EPSAS Konferenz der EU die Ergebnisse
nochmal vorgestellt und diskutiert. Außerdem erfolgte ein klares
politisches Bekenntnis der EU (u.a. durch den damals amtierenden
Ratspräsident Herman Van Rompuy) zu dem Vorhaben.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC erhielt anschließend den
Auftrag, die Auswirkungen der EPSAS Einführung zu untersuchen. Die
Kosten der Einführung wurden dem Nutzen gegenübergestellt. Als
Ergebnis wurden Kostenschätzungen für die Implementierung Anhand
verschiedener Beispiele in den Mitgliedsländern und unter
Betrachtung unterschiedlicher Szenarien ermittelt. Für Deutschland
würden sich die EPSAS Implementierungskosten - je nach Szenario -
auf 330 Mio. EUR bis 2,3 Mrd. EUR belaufen. Die Nutzen der
Implementierung werden trotz hoher Kosten als höher betrachtet, da
die bessere Steuerung durch „richtige“ Zahlen langfristig mehr
nutzen schafft. Außerdem bekräftigte die PwC-Studie noch einmal die
grundsätzliche Eignung der IPSAS als Vorlage für die EPSAS. PwC
teilt dabei die Themengebiete in drei Bereiche ein:
- Themen für die es Standards geben sollte, aber für die es bisher
keine IPSAS Regelungen gibt.
- IPSAS Standards, die angepasst werden bzw. für die es
Einführungsunterstützung geben sollte.
- IPSAS Standards, die mit geringer oder ohne Anpassung verwendet
werden können.
Wie geht es weiter
Die rechtliche Grundlage für die EPSAS soll eine EU-Rahmenverordnung
sein, die unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten erlangt. Es
ist geplant, dass diese bis Ende 2015 erarbeitet und erlassen wird.
Kapitel 5: EPSAS - Detail
Das 5. Kapitel beschreibt die zum jetzigen Zeitpunkt vermuteten, konkreten Anforderungen der EPSAS abgeleitet von den bestehenden IPSAS.
Leitfaden downloaden
Als Vorlage für ein EPSAS-Einführungs-Projekt steht ein Projektplan in diversen Formaten zum Download zur Verfügung (ProjectLibre, xml für MS Project, Excel).
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