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Kapitel 4: EPSAS-Projekt

Ausganspunkt der Entwicklung einheitlicher Rechnungslegungsstandards für Einheiten im öffentlichen Sektor war die Schuldenkrise v.a. in Griechenland, aber auch in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union. Die statistischen Zahlen einiger Mitgliedsländer verursachten Überraschungen. Vor diesem Hintergrund wurde ein Handlungsbedarf zur Standardisierung nicht nur der Statistik, aber auch der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor erkannt. Mit der Einführung einer periodengerechten Rechnungsführung würde die Vergleichbarkeit der Rechnungslegung im staatlichen Sektor der EU verbessert und somit die Finanzkontrolle erleichtert. Mit der Verabschiedung des sogenannten "Sixpack“ im Jahre 2011 zur Reformierung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der EU  hat die EU den Grundstein für eine Harmonisierung des Rechnungswesens der Mitgliedsstaaten gelegt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young bekam den Auftrag eine Studie zu erstellen, die den Stand des öffentlichen Rechnungswesens in der Europäischen Union wiedergibt. Außerdem wurde in einer öffentlichen Konsultation die Frage gestellt, ob die bestehenden Internationalen Public Sector Rechnungslegungsstandards (IPSAS) geeignet wären, für die Europäische Union als Standard zu dienen.

Die EU Kommission veröffentlichte 2013 das Ergebnis der Konsultationen in einem „Bericht an den Rat und an das EU-Parlament“. Zusammenfassend wurden die IPSAS als grundsätzlich geeignet erkannt, aber eine eigene Entwicklung von europäischen Standards (EPSAS) als notwendig gesehen.

Die EU hat die existierenden 32 IPSAS Standards in drei Gruppen eingeteilt.
- IPSAS Standards, die weitgehend übernommen werden können.
- IPSAS Standards die angepasst werden müssen.
- Standards die grundlegend überarbeitet werden müssen.

Am 30.05.2013 wurde in einer EPSAS Konferenz der EU die Ergebnisse nochmal vorgestellt und diskutiert. Außerdem erfolgte ein klares politisches Bekenntnis der EU (u.a. durch den damals amtierenden Ratspräsident Herman Van Rompuy) zu dem Vorhaben.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC erhielt anschließend den Auftrag, die Auswirkungen der EPSAS Einführung zu untersuchen. Die Kosten der Einführung wurden dem Nutzen gegenübergestellt. Als Ergebnis wurden Kostenschätzungen für die Implementierung Anhand verschiedener Beispiele in den Mitgliedsländern und unter Betrachtung unterschiedlicher Szenarien ermittelt. Für Deutschland würden sich die EPSAS Implementierungskosten - je nach Szenario - auf 330 Mio. EUR bis 2,3 Mrd. EUR belaufen. Die Nutzen der Implementierung werden trotz hoher Kosten als höher betrachtet, da die bessere Steuerung durch „richtige“ Zahlen langfristig mehr nutzen schafft. Außerdem bekräftigte die PwC-Studie noch einmal die grundsätzliche Eignung der IPSAS als Vorlage für die EPSAS. PwC teilt dabei die Themengebiete in drei Bereiche ein:
- Themen für die es Standards geben sollte, aber für die es bisher keine IPSAS Regelungen gibt.
- IPSAS Standards, die angepasst werden bzw. für die es Einführungsunterstützung geben sollte.
- IPSAS Standards, die mit geringer oder ohne Anpassung verwendet werden können.

Wie geht es weiter
Die rechtliche Grundlage für die EPSAS soll eine EU-Rahmenverordnung sein, die unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten erlangt. Es ist geplant, dass diese bis Ende 2015 erarbeitet und erlassen wird.
 
EPSAS-Projekt

Kapitel 5: EPSAS - Detail

Das 5. Kapitel beschreibt die zum jetzigen Zeitpunkt vermuteten, konkreten Anforderungen der EPSAS abgeleitet von den bestehenden IPSAS. 

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